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Hundehalter-Streit: Gutachter im Mordprozess sieht Störung

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Im Prozess um den Mord an einem Hundehalter nach einem Streit in Leipzig hat der psychiatrische Sachverständige dem Angeklagten eine spezielle Form der depressiven Störung bescheinigt. Demnach weist der Mann eine innere Unruhe, verminderte Stressresistenz und eine erhöhte aggressive Verhaltensbereitschaft auf. Es lägen allerdings keine Hinweise auf Persönlichkeits- oder Bewusstseinsstörungen vor, sagte der Sachverständige am Donnerstag im Landgericht Leipzig.

Die Staatsanwaltschaft hat dem 34-Jährigen vorgeworfen, im November 2020 einem 52-Jährigen ein Messer in die Schläfe gerammt zu haben - vor den Augen des Sohnes des Opfers. Der Mann war fünf Tage nach der Attacke gestorben. Dem vorausgegangen war eine Auseinandersetzung um einen nicht angeleinten Hund am Vormittag. Nachdem sich zunächst die Wege der Hundebesitzer trennten, kam es im weiteren Tagesverlauf zu einem erneuten Treffen und dem im Nachhinein tödlichen Vorfall.

Sowohl der Angeklagte, als auch der Sohn des Opfers hatten sich in vorherigen Prozesstagen in unterschiedlichen Versionen zum Tatgeschehen geäußert. So hatte der Angeklagte in einer Erklärung gesagt, er habe das Opfer in Notwehr erstochen, da er von beiden unvermittelt angegriffen worden sei. Nach Aussage des Sohnes hatte sich der Angeklagte direkt auf seinen Vater gestürzt und ihm den tödlichen Messerstich versetzt.

Der psychiatrische Sachverständige sagte, der Angeklagte habe seit 2018 mehrmalige depressive Episoden erlebt - ein psychiatrisches Gespräch kam im Oktober 2020 zu dem Ergebnis, dass er an ADHS leide. Insgesamt beschrieb der Sachverständige den Angeklagten als normalen, in seinem Arbeitsverhältnis gut motivierten Mann. Er weise allerdings Selbstwertdefizite auf, die er durch ein «oberlehrhaftes Verhalten zu kompensieren versucht». So sei er selbst auf Strukturen angewiesen, die ihm eine regelgeleitete Orientierung geben, weshalb er auch dazu neige, andere auf Regelverstöße hinzuweisen. So sei es auch in dem Fall um den nicht angeleinten Hund des späteren Opfers geschehen.

Der Prozess wird am 22. Juni fortgesetzt. Es ist bislang der letzte geplante Verhandlungstermin.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH