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Haftung aus Steuergeld? BGH urteilt im Dezember

dpa / Uli Deck
dpa / Uli Deck

Stirbt jemand ohne Angehörige oder schlagen diese das Erbe aus, fällt es samt Schulden an den Staat. Am Beispiel Sachsens klärt der Bundesgerichtshof (BGH) seit Freitag, ob das jeweilige Bundesland schuldig gebliebenes Wohngeld aus dem eigenen Haushalt nachzahlen muss - also mit dem Geld der Steuerzahler. Darum streitet der Freistaat mit einer Eigentümergemeinschaft aus Chemnitz. Das Urteil soll am 14. Dezember verkündet werden, wie nach der Verhandlung in Karlsruhe mitgeteilt wurde. (Az. V ZR 309/17)

Das Land hatte nach dem Tod des Wohnungseigentümers von einem Mieter noch einige Monate Miete kassiert, später stand die Wohnung leer. Inzwischen ist sie zwangsversteigert. Eine Person haftet nach einem BGH-Urteil von 2013 mit ihrem eigenen Vermögen, sobald sie das Erbe angenommen hat und die Wohnung nutzen kann. Welche Kriterien für den Fiskus gelten, der kein Erbe ausschlagen kann, ist bisher ungeklärt.

Zuletzt hatte das Landgericht Dresden den Freistaat zur Zahlung verurteilt, weil er sich nicht passiv verhalten habe. Das überzeugt den BGH nicht. Sinn der Fiskalerbschaften sei, dass der Nachlass nicht herrenlos werde, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann. Der Fiskus müsse die Möglichkeit haben, die Wohnung vorübergehend zu verwalten. Anders sehe es vielleicht aus, wenn eine attraktive Immobilie auf Dauer ins Staatsvermögen genommen werde.

Sogenannte Fiskalerbschaften haben in Sachsen und anderen Bundesländern stark zugenommen. 2017 stellten die Nachlassgerichte im Freistaat in 1192 Fällen den Fiskus als Erben fest. Damit haben sich die Zahlen seit Beginn der Erfassung 2003 fast verdoppelt. Ein Grund wird darin gesehen, dass es wegen der demografischen Entwicklung immer mehr ältere Menschen und Alleinlebende ohne Angehörige gibt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck