Kein Maulkorb für die sächsische Justiz: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat am Dienstag die Revision im Berufungsverfahren eines verurteilten Ex-Managers der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) abgewiesen. Dabei ging es darum, ob der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft im Herbst 2015 die Medien über den Haftantritt des Mannes informieren durfte. Der frühere Manager hatte dagegen geklagt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Gesetzesregelungen, die Behörden verpflichteten, Presse und Rundfunk bei öffentlichem Informationsinteresse Auskünfte zu erteilen und die Ausnahmen regelten.
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