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Freisprüche nach tödlicher Poolparty: Berufung eingelegt

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Der Tod zweier Männer bei einer Poolparty im Landkreis Leipzig ist juristisch noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft habe Berufung gegen die Freisprüche für die beiden Angeklagten eingelegt, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag in Leipzig auf Anfrage. Das Amtsgericht Grimma hatte die 44 und 49 Jahre alten Männer in der Vorwoche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

Die Angeklagten sollen bei der privaten Weihnachtsfeier in Gerichshain am 22. Dezember 2019 einen Block Trockeneis in einen Pool gekippt haben. Dabei wurde Kohlenstoffdioxid freigesetzt und hatte sich über der Wasseroberfläche gesammelt. Drei Männer im Pool wurden bewusstlos und gingen unter. Ein 20-Jähriger und ein 39-Jähriger ertranken. Das dritte Opfer, ein damals 47 Jahre alter Mann, konnte wiederbelebt werden.

Die Richter am Amtsgericht Grimma waren der Überzeugung, dass die Angeklagten sich nicht über die Gefahren von Trockeneis hätten informieren müssen. Zudem habe der Verkäufer des Trockeneises die beiden Männer nicht über die Gefahren aufgeklärt.

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