Im Fall einer fahrlässigen Tötung bei einem Verkehrsunfall hat das Landgericht Zwickau die Strafe für einen Autofahrer aus erster Instanz reduziert. Danach muss der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu 50 Euro zahlen. In erster Instanz war der pensionierte Polizist zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Zwickau hatte zudem einen Führerscheinentzug verhängt, den die 4. Strafkammer nun aufgehoben hat.
Der Angeklagte hatte am 26. August 2015 einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen. Der Biker erlag nach der Kollision seinen Verletzungen.
Die Reduzierung der Strafe begründete das Gericht am Dienstag damit, dass bei fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr gegen nicht vorbestrafte Personen in der Regel eine Geldstrafe zu verhängen sei. Zugunsten des Angeklagten habe zudem gesprochen, dass das Opfer zum Unfallzeitpunkt unter Drogen gestanden habe und deswegen zu schnell gefahren sei.
Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt haben.
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