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Drogenhändler in Dresden binnen Stunden verurteilt

Strafe folgt auf dem Fuß - Drogenhändler binnen 24 Stunden verurteilt (Symbolbild) / Foto: Friso Gentsch/dpa
Strafe folgt auf dem Fuß - Drogenhändler binnen 24 Stunden verurteilt (Symbolbild) / Foto: Friso Gentsch/dpa

Über Straftaten mit geringer oder mittlerer Schuld kann im beschleunigten Verfahren im Gericht binnen 24 Stunden verhandelt werden. Urteile sind sofort rechtskräftig - die Strafe folgt auf dem Fuß.

Nicht mal 24 Stunden nach der vorläufigen Festnahme im Umfeld des Dresdner Hauptbahnhofs ist ein Drogenhändler im beschleunigten Verfahren verurteilt worden. Bei dem 23-Jährigen fanden Polizisten bei einer Kontrolle am Dienstagnachmittag Betäubungsmittel, die er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft verkaufen wollte, darunter etwa zwei Gramm Kokain und sieben Ecstasy-Tabletten, wie die Behörde mitteilte. 

Zudem hatte er 540 Euro Bargeld dabei, nach Überzeugung der Ermittler aus Verkäufen. In der Wohnung seiner Mutter in Meißen stellten Beamte dann eine weitere kleine Menge Kokain und Ecstasy sicher, die er dort deponiert hatte.

Das Amtsgericht Dresden befand den jungen Mann des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln für schuldig und verhängte ein Jahr Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 23-Jährige war nicht vorbestraft. Urteile im beschleunigten Verfahren sind nach Angaben der Behörde rechtskräftig.

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