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Chemnitz: Antrag auf Ablösung des Staatsanwaltes abgelehnt

dpa / Uli Deck
dpa / Uli Deck

Im Prozess zum tödlichen Messerangriff auf einen Deutschen im vorigen August in Chemnitz ist die Verteidigung mit ihrer Forderung nach Ablösung des Staatsanwaltes gescheitert. Wie die Chemnitzer Ermittlungsbehörde am Dienstag auf dpa-Anfrage mitteilte, hat der Leitende Oberstaatsanwalt Frank Heinrich einen entsprechenden Antrag zurückgewiesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Befangenheit von Herrn Butzkies, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Verteidigung des angeklagten Syrers hatte am vergangenen Verhandlungstag die Ablösung von Staatsanwalt Stephan Butzkies gefordert. Ihren Antrag hatte sie mit dem Verdacht auf Befangenheit wegen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden begründet. Ein ehemals Tatverdächtiger hatte Strafanzeige gegen Butzkies wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gestellt.

Seit 18. März muss sich ein Syrer wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Der 23-Jährige soll zusammen mit einem Iraker, der auf der Flucht ist und weltweit gesucht wird, am 26. August 2018 in Chemnitz einen Deutschen erstochen haben. Nach der Tat war es in der Stadt zu fremdenfeindlichen Übergriffen, rechten Demonstrationen sowie zu Anschlägen auf ausländische Restaurants gekommen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck