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Bundesverfassungsgericht beanstandet Beamtenbesoldung

Sachsen muss bestimmten Beamten im Freistaat nachträglich eine höhere Besoldung gewähren. Nach Klagen zweier Polizeioberkommissare erklärte das Bundesverfassungsgericht Sonderregelungen für die Jahre 2008 und 2009 für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das wurde am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt.

Beamte der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts hatten damals Nachteile hinnehmen müssen. So wurden ihre Bezüge später an das Westniveau angeglichen als die der Gruppen bis A 9. Außerdem galt für sie ein Tarifabschluss erst mit Verzögerung. Die Verfassungsrichter vermissen für beide Maßnahmen einen «sachlichen Grund». Bei der Übertragung des Tarifergebnisses sei es ausschließlich um Einsparungen gegangen, das reiche nicht. Ein schlüssiges Gesamtkonzept habe es nicht gegeben.

Die Grundsätze des Berufsbeamtentums sind im Grundgesetz geschützt. Daraus leitet sich zum Beispiel ab, dass der Dienstherr einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren hat, der sich an der allgemeinen Entwicklung orientiert. Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen dürfen nicht eingeebnet werden. Durch die Änderung gab es zwischen A 9 und A 10 im Mittel nur noch einen Unterschied von knapp 56 Euro. Zuvor waren es rund 224 Euro gewesen. Die Regelung muss bis Juli 2018 nachgebessert werden. (Az. 2 BvR 883/14, 905/14).

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Oliver Berg