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Bundesgericht verhandelt: Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für Unternehmen begonnen. Geklagt haben der Autovermieter Sixt und der Discounter Netto. Sie halten die Bemessung des Rundfunkbeitrags nach Beschäftigten, Betriebsstätten und Firmenfahrzeugen für verfassungswidrig. In den Vorinstanzen waren Sixt und Netto unterlegen.

Knapp zehn Prozent des Rundfunkbeitrags werden von Unternehmen geleistet, der große Rest kommt von privaten Beitragszahlern. Mehrere Klagen von Privatleuten gegen den Rundfunkbeitrag hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Jahr abgewiesen. Mit einer Entscheidung im aktuellen Prozess in Leipzig wird noch im Laufe des Mittwochs gerechnet.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi