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BGH verwirft Revision des Angeklagten gegen Mordurteil

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand im Sonnenschein. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbol
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand im Sonnenschein. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbol

– Die Verurteilung eines Einbrechers wegen Mordes an einer 90-Jährigen durch das Landgericht Görlitz im Juli 2019 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 2. September verworfen, wie das Landgericht Görlitz am Dienstag mitteilte. Der 35-Jährige muss die lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Da auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, ist eine Prüfung, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, bereits nach 15 Jahren nicht möglich.

Der gebürtige Pole hatte in einem Supermarkt die Handtasche der Seniorin samt Wohnungsschlüssel gestohlen. Als er damit im August 2018 bei ihr nach Wertsachen und Geld suchte, wachte die Frau auf und er klebte ihr Mund und Nase zu, kniete sich auf ihre Brust und brach ihr elf Rippen. Die Rentnerin erstickte. Am Morgen kam der Mann zurück, legte die Leiche ins Bett und verwischte seine Spuren. Zunächst schien sein Plan aufzugehen: die Hausärztin stellte einen natürlichen Tod fest.

Die Enkelin aber zweifelte daran, weil die Bankkarte ihrer Großmutter noch in der Nacht benutzt worden war - ohne Erfolg. Bilder der Überwachungskamera an dem Geldautomaten führten dann zu dem Handtaschenräuber. Er hatte vor Gericht zugegeben, in über 20 Fällen ältere Frauen vorwiegend auf Friedhöfen in Ostsachsen und Dresden überfallen zu haben - den Tod der 90-Jährigen aber stellte er als Unfall dar.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand im Sonnenschein. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbol