loading

Nachrichten werden geladen...

BGH muss «Revolution Chemnitz»-Urteile prüfen

Ein Kameramann steht am Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden. Foto: Arno Burgi/zb/dpa/Archivbild
Ein Kameramann steht am Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden. Foto: Arno Burgi/zb/dpa/Archivbild

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden gegen Mitglieder der rechtsextremen Terror-Vereinigung «Revolution Chemnitz» werden vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Alle acht Angeklagten haben Revision eingelegt, wie eine OLG-Sprecherin am Dienstag auf Anfrage sagte. Bis zu einer Entscheidung wird es aber dauern. So hat der Staatsschutzsenat wegen der Länge des Verfahrens nun für die schriftliche Urteilsbegründung schon mehrere Monate Zeit.

Die 22 bis 32 Jahre alten Männer waren im März zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen bei allen Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an - nur beim Rädelsführer auch die ebenfalls angeklagte Gründung einer solchen. Fünf der Männer wurden zudem wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt und einer wegen Körperverletzung. Drei der Angeklagten kamen vorerst unter Auflagen frei.

Die Generalbundesanwälte hatten Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren beantragt und den Beschuldigten eine «offen nationalsozialistische Gesinnung» attestiert. Die Verteidiger hatten Freisprüche oder mildere Strafen gefordert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Kameramann steht am Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden. Foto: Arno Burgi/zb/dpa/Archivbild