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Bewährung für ehemaliges Mitglied rechter Kameradschaft

Nach einer Attacke auf einen Feuerwehrmann ist ein ehemaliges Mitglied der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft «Sturm 34» zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil gegen den 25-Jährigen in dem Berufungsprozess am Landgericht Zwickau fiel damit deutlich milder aus als das in der ersten Instanz. Der Mann war zunächst wegen Körperverletzung zu elf Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Das Landgericht Zwickau sah es am Dienstag ebenso als erwiesen an, dass er bei einem Fest in Kaufungen (Landkreis Zwickau) im Mai 2015 einen Feuerwehrmann mit der Faust niedergeschlagen hatte. Der 40-Jährige hatte versucht, bei einer Schlägerei zu schlichten.

Weil aufgrund eines weiteren Urteils wegen versuchter räuberischer Erpressung eine Gesamtstrafe zu bilden war, hatte der Staatsanwalt insgesamt auf ein Jahr und einen Monat Haft ohne Bewährung plädiert. Ob er gegen das Urteil vorgehen wird, ließ er offen.

Entgegen der Verhandlung in erster Instanz sei es in der Berufung nicht um die Gesinnung des Tätowierers aus Limbach-Oberfrohna gegangen, betonte der Ankläger. Bei dem Feuerwehrfest sollen Nazi-Parolen gerufen worden seien. Zeugen oder Beweise dafür fanden sich allerdings nicht.

Der Verurteilte ist unter anderem wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahl vorbestraft. 2011 musste er zudem wegen Brandstiftung an einem linken Vereinsgebäude zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas