In einem Prozess wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat der Angeklagte zum Auftakt Erinnerungslücken geltend gemacht. Der Mann steht seit Montag erneut vor Gericht, nachdem der Bundesgerichtshof einen früheren Freispruch aufgehoben hatte. «Ich traue mir sowas nicht zu und bin erst wieder zu mir gekommen, als ein Polizist vor mir stand. Ich habe einen Filmriss», sagte der 55-jährige Zittauer vor der Außenkammer Bautzen des Landgerichts Görlitz.
Laut Anklage soll der Mann am 13. Mai 2015 in seiner Wohnung in Zittau auf einen Bekannten aus Großpostwitz (Landkreis Bautzen) mindestens neunmal mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser eingestochen haben. Dabei wurde das Opfer so schwer an Kopf, Hals, Armen und im Brust- und Bauchbereich verletzt, dass es nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Beim Angeklagten wurden einige Stunden nach der Tat gut 2,3 Promille im Blut festgestellt, beim Verletzten mehr als 3,5 Promille.
Das Opfer ist inzwischen verstorben. Der Tod des Mannes stehe aber nicht im Zusammenhang mit der Tat, sagte die Richterin.
Weitere vier Prozesstage sind geplant. Das Landgericht Görlitz hatte den Beschuldigten aufgrund einer nachgewiesenen Alkoholabhängigkeit im November 2015 freigesprochen und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
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