Für die Vorwürfe gegen Leipziger Justizbeamte im sogenannten Sachsensumpf haben Akten zehn Hinweisgeber ausgewiesen. Das gab die Angeklagte im Prozess um die angebliche Affäre am Montag am Landgericht Dresden an. Aufgrund einer eingeschränkten Aussagegenehmigung des Landesamtes für Verfassungsschutz nannte sie allerdings nur Tarnnamen wie «Topas» und «Venus». Von mindestens zwei Quellen sind die Klarnamen ohnehin bekannt.
«Wir waren von der Glaubwürdigkeit der menschlichen Quellen überzeugt», sagte die 58-Jährige. Die in einem «Behördenzeugnis» für den Generalstaatsanwalt zusammengestellten Anschuldigungen seien aber im Konjunktiv formuliert worden, weil das Verfassungsschutzamt keine Ermittlungsbehörde ist: «Wir wussten nicht, ob diese Dinge stimmen.»
Die Angeklagte war früher beim Geheimdienst für das Referat Organisierte Kriminalität zuständig. Sie steht nun wegen Verfolgung Unschuldiger vor Gericht. Die Generalsstaatsanwaltschaft wirft ihr vor, das Behördenzeugnis nur auf Basis von Gerüchten und Vermutungen hauptsächlich einer Quelle formuliert zu haben - eines Kriminalisten, der wegen Beihilfe zur Verfolgung Unschuldiger mit auf der Anklagebank sitzt.
Beide werden außerdem beschuldigt, vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags unwahre Angaben gemacht zu haben. Die Angeklagte räumte am Montag ein, dass der Mitangeklagte für mehrere Vorwürfe die einzige Quelle war. Um Quellen zu schützen, seien in dem Behördenzeugnis nicht alle Hinweisgeber aufgetaucht.
Der «Sachsensumpf» sorgte 2007 für Schlagzeilen. Im Fallkomplex «Abseits III» sollten Leipziger Juristen Kontakte zur organisierten Kriminalität gepflegt haben und in Straftaten wie sexueller Missbrauch von Kindern, Nötigung und Vorteilsnahme verwickelt gewesen sein. Ermittlungen brachten nichts zutage.
Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
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