Ab nächster Woche werden am Sächsischen Finanzgericht in Leipzig eingehende Verfahren papierlos bearbeitet. Die Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte beginnt laut Mitteilung vom Mittwoch am 2. Mai. Der Umbruch ermögliche in vielen Fällen eine schnellere und einfachere Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten. Für Rechtssuchende ändere sich den Angaben nach wenig. Anliegen könten wie bisher schriftlich per Post, Briefeinwurf oder Telefax eingereicht oder die Rechtsantragsstelle bemüht werden. Klagen, Anträge und Schriftstücke per E-Mail seien rechtlich jedoch weiterhin nicht zulässig, Einsicht in die elektronische Akte durch Verfahrensbeteiligte aber digital möglich - über ein entsprechendes Zugangsportal.
Alle bereits anhängigen Verfahren werden den Angaben nach weiter als Papierakte geführt und bearbeitet. Wann die Umstellung der Steuerakten von Papier auf digital erfolgt, steht noch nicht fest. Allerdings würden die Kindergeldakten bei den Familienkassen bereits elektronisch geführt und könnten über ein Portal abgerufen werden. Das Finanzgericht mit sieben Senaten überprüft Steuerbescheide der sächsischen Finanzämter und Bescheide von Zollbehörden und Familienkassen.
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