Der Prozess gegen einen einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter am Landgericht Zwickau findet zum großen Teil hinter verschlossenen Türen statt. Die Nebenkläger - die Eltern des Opfers - hatten beantragt, die Öffentlichkeit komplett auszuschließen. Zur Urteilsverkündung ist sie wieder zugelassen. Dem 48 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, eine damals 13-Jährige im Juni 2016 in der Nähe von Zwota (Vogtlandkreis) sexuell missbraucht zu haben. Gut ein Jahr davor war nach einer langen Haftstrafe aus der anschließenden Sicherungsverwahrung entlassen worden.
Zum Auftakt am Montag waren Prozessbeobachter lediglich bei der Einvernahme von zwei Polizisten zugelassen. Demnach war das Mädchen an dem Sommerabend als vermisst gemeldet, weil es vom Schulweg nicht nach Hause gekommen war. Auf der Suche nach dem Mädchen sei ihm auf einem Waldweg am Ortsrand von Zwota ein Auto aufgefallen, schilderte ein Bundespolizist. Das vermisste Kind habe am Kofferraum gestanden, während ein Mann auf dem Fahrersitz gesessen habe. Beim Datenabgleich habe sich herausgestellt, dass der Mann bereits wegen anderer schwerer Straftaten bekannt war.