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13-Jährige missbraucht: Prozess ohne Öffentlichkeit

Der Prozess gegen einen einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter am Landgericht Zwickau findet zum großen Teil hinter verschlossenen Türen statt. Die Nebenkläger - die Eltern des Opfers - hatten beantragt, die Öffentlichkeit komplett auszuschließen. Zur Urteilsverkündung ist sie wieder zugelassen. Dem 48 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, eine damals 13-Jährige im Juni 2016 in der Nähe von Zwota (Vogtlandkreis) sexuell missbraucht zu haben. Gut ein Jahr davor war nach einer langen Haftstrafe aus der anschließenden Sicherungsverwahrung entlassen worden.

Zum Auftakt am Montag waren Prozessbeobachter lediglich bei der Einvernahme von zwei Polizisten zugelassen. Demnach war das Mädchen an dem Sommerabend als vermisst gemeldet, weil es vom Schulweg nicht nach Hause gekommen war. Auf der Suche nach dem Mädchen sei ihm auf einem Waldweg am Ortsrand von Zwota ein Auto aufgefallen, schilderte ein Bundespolizist. Das vermisste Kind habe am Kofferraum gestanden, während ein Mann auf dem Fahrersitz gesessen habe. Beim Datenabgleich habe sich herausgestellt, dass der Mann bereits wegen anderer schwerer Straftaten bekannt war.

Wegen verschiedener Sexualdelikte ist der im ostfriesischen Esens (Niedersachsen) geborene Mann mehrfach vorbestraft, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Zuletzt saß er in Bayern 13 Jahre im Gefängnis und war anschließend bis Februar 2015 in Sicherungsverwahrung untergebracht. Seit der Tat sitzt er in Untersuchungshaft.

Während der Aussage des Polizisten schaute der Angeklagte, der deutlich älter aussieht als 48 Jahre, meist zu Boden oder auf seine im Schoß gefalteten Hände. Auch zur Festnahme habe er unbeteiligt gewirkt und nicht viel gesagt, ergänzte der Bundespolizist.

Zur Vernehmung einen Tag nach der Tat habe er geäußert, dass er keinen Anwalt wolle und brauche, sagte ein weiterer Polizist vor Gericht aus. Dem Vernehmungsbeamten gegenüber habe er die Tat zugegeben. «Ich habe es gemacht», sollen demnach seine Worte gelautet haben. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist der Angeklagte in Teilen geständig. Er soll die Tat zudem auf Video aufgenommen haben.

Für den Prozess sind bis Donnerstag insgesamt drei Verhandlungstage geplant. Ob das Urteil schon in dieser Woche fällt, ist derzeit noch unklar. Gehört werden unter anderem die Eltern des Kindes sowie ein Sachverständiger und die Bewährungshelferin des Angeklagten. Das Mädchen selbst muss demnach nicht in den Zeugenstand.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck