Das neue Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz soll den Ausbau der Elektromobilität fördern. Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Das Gesetz erleichtert es Wohnungseigentümern und Mietern generell, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Zum anderen geht es um eine effizientere Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Gesetz soll überwiegend zum 1. Dezember 2020 in Kraft treten.
Rechte gegenüber Verwaltern
Verwalter dürfen nur über Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung entscheiden. Alle anderen Maßnahmen
beschließen die Wohnungseigentümer. Weiterhin können die Verwalter leichter abberufen werden.
Der Verwaltungsbeirat kann den Verwalter unterstützen, aber auch kontrollieren und verklagen.
Änderungen für Mieter
Auch Mieter haben künftig einen Anspruch auf Barrierereduzierung, Einbruchschutz und den Einbau einer Elektroladestation. Die Kosten dafür müssen sie selbst tragen.
Das Gesetz tritt überwiegend am 01. Dezember 2020 in Kraft.
Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/neues-wohnungseigentumsrecht-1733600