Die sächsische Regierung hat eine Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig beschlossen. Fortan dürfen in beiden Städten die am Anfang eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit dem Beschluss setzt das schwarz-grün-rote Kabinett einen Punkt im Koalitionsvertrag um. Die Regelung ist bis Ende 2025 befristet und soll auf angespannten Wohnungsmärkten überdurchschnittliche Mietsteigerungen bei Neuvermietungen verhindern.
«Die Suche nach einer neuen Wohnung darf nicht zur Existenzfrage werden, bei der die Menschen sich entscheiden müssen, ob sie einen Großteil ihres Einkommens für die monatlichen Wohnkosten aufbringen oder auf Mietangebote weit außerhalb ihres Wohnumfeldes ausweichen müssen», sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur.
Auch die beiden größten Städte des Landes sollten für alle Menschen offen sein und bezahlbaren Wohnraum bieten - nicht nur für Besserverdienende. «Außerdem profitieren von der Mietpreisbremse langfristig auch die Bestandsmieterinnen und -mieter. Denn niedrigere Neuvertragsmieten bremsen den Anstieg der örtlichen Vergleichsmiete, die wiederum der Maßstab für Mieterhöhungen im Bestand ist.»