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Politiker: Heilbäder von Wasserentnahmeabgabe befreien

Badegäste schwimmen im Kurschwimmbecken eines Heilbades. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Badegäste schwimmen im Kurschwimmbecken eines Heilbades. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Zwei Landtagsabgeordnete von CDU und SPD sehen in der geplanten Änderung des sächsischen Wassergesetzes eine Gefahr für die Heilbäder des Landes. Konkret geht es dabei um die sogenannte Wasserentnahmegebühr, von der Heilquellen bislang befreit sind. Ein Wegfall dieser Regelung würde die ohnehin schon gebeutelten Kur- und Erholungsorte zusätzlich belasten, erklärten Simone Lang (SPD) und Jörg Markert (CDU) am Mittwoch in Dresden. Lang ist gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Markert für Tourismus zuständig. Sachsen wäre damit das einzige Bundesland, in dem eine derartige Abgabe anfällt, hieß es.

Im Freistaat gibt es mehr als ein Dutzend anerkannte Heilquellen. Mit einer Abgabe würden sie wie kommerzielle Getränkehersteller behandelt.

«Thermal- und Heilbäder sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung, Prävention und Rehabilitation und sollten dementsprechend auch gefördert werden», argumentierten die beiden Abgeordneten. Durch die Corona-Pandemie und steigende Energiepreise sei die Lage vieler dieser Bäder bereits problematisch. Eine zusätzliche Abgabe für Wasserentnahme könnte viele Betreiber dazu zwingen, die Einrichtungen zu schließen. Die Heilbäder brauchten Unterstützung und keine weiteren Belastungen.

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