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Frist für Nachweispflicht für Masernimpfung endet am Sonntag

Spielzeug liegt in einer Kita. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration
Spielzeug liegt in einer Kita. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration

Die Frist für die Nachweispflicht für eine Impfung gegen Masern für Beschäftigte in Kindergärten, Schulen oder medizinischen Einrichtungen endet an diesem Sonntag. Eine Weigerung könnte ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot nach sich ziehen, wie das sächsische Gesundheitsamt am Freitag mitteilte. Vorgelegt werden muss ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine Immunität oder ein Attest, wonach aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich ist.

Geschieht dies nicht, muss die Leitung der Einrichtung innerhalb von zwei Wochen das jeweilige Gesundheitsamt informieren. Wenn trotz Anforderung kein Nachweis innerhalb einer entsprechenden Frist vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt in eigenem Ermessen ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen.

Betroffen von der Nachweispflicht sind alle Beschäftigten, die vor dem 1. März 2020 in den genannten Einrichtungen tätig waren. Alle anderen mussten bereits vor Beginn der Betreuung oder Tätigkeit einen entsprechenden Nachweis über einen Impfschutz gegen Masern vorlegen.

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