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Corona: Vollzugsverschiebungen bei bestimmten Haftstrafen

Ein Mann geht in einer Justizvollzugsanstalt hinter einer verschlossenen Gittertür einen Gang entlang. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Ein Mann geht in einer Justizvollzugsanstalt hinter einer verschlossenen Gittertür einen Gang entlang. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Sachsen verschiebt in der Corona-Krise den Vollzug einiger Haftstrafen. Konkret betrifft das den geplanten Haftantritt bei Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, teilte Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Donnerstag in Dresden mit. Ausgenommen sind Verurteilte, die wegen Gewalttaten, Sexualdelikten oder Rauschgiftkriminalität ins Gefängnis müssen. Zudem verschiebt man sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen und unterbricht bereits geleistete. Diese Strafen werden fällig, wenn Straftäter eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht begleichen.

Die Maßnahmen dienen dazu, die Belegung in den Haftanstalten zu reduzieren. Meier zufolge gibt es dort bisher keine nachgewiesene Corona-Infektion. Wenn bei Inhaftierten entsprechende Symptome auftreten, würden sie unter Quarantäne gestellt. Die Justizvollzugsanstalten seien vorbereitet und hätten Pandemie-Pläne erarbeitet.

Meier erinnerte daran, dass bereits seit 23. März Besuche von Angehörigen in den Haftanstalten untersagt sind. Deshalb habe man die Möglichkeiten zum Telefonieren erweitert. In Zukunft soll auch Video- Telefonie ermöglicht haben, was es bisher nur in der JVA Zeithain gibt. Ausgänge aus dem geschlossenen Vollzug seien vorerst nicht mehr erlaubt, sagte die Ministerin.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Mann geht in einer Justizvollzugsanstalt hinter einer verschlossenen Gittertür einen Gang entlang. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild