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Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche: Zahl rückläufig

Ein Junge kauert sich in der Ecke seines Zimmers am Fußboden sitzend zusammen. / Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild
Ein Junge kauert sich in der Ecke seines Zimmers am Fußboden sitzend zusammen. / Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

2186 Kinder und Jugendliche in Sachsen waren 2021 von Schutzmaßnahmen betroffen - 15,1 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die sogenannte Inobhutnahme betrifft eine vom Jugendamt veranlasste Unterbringung Betroffener in Notsituationen. Zudem wurden noch einmal 329 solcher Maßnahmen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge registriert, teilte das Statistische Landesamt in Kamenz am Montag mit. 14 Prozent der Schutzmaßnahmen geschahen auf eigenen Wunsch des Kindes oder des Jugendlichen. In 74 Prozent der Fälle zogen Jugendämter, Polizei und Ordnungsbehörden die Notbremse.

Als häufigste Gründe für eine solche Schutzmaßnahme gelten überforderte Eltern oder Elternteile, Beziehungsprobleme sowie Anzeichen für Vernachlässigung. Für 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen endete die Schutzmaßnahme innerhalb von zwei Tagen, für weitere 38 Prozent innerhalb der nächsten zwölf Tage. 1027 Kinder und Jugendliche wurden 15 Tage und länger in Schutz genommen. Vor allem in der Pandemie gab es Befürchtungen, dass zunehmender Stress im Lockdown zu einer Zunahme der Inobhutnahmen führen könnte.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilte, wurden im Vorjahr 8629 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls geführt, fast vier Prozent mehr als 2020. Sie hätten 1483 Mal eine eindeutige, akute Kindeswohlgefährdung ergeben. In 1938 Fällen konnte eine solche Gefährdung zumindest nicht ausgeschlossen werden. In 1885 Fällen waren die Kinder noch keine drei Jahre alt.

«Für die 3421 akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen lagen in 2461 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung vor, des Weiteren gab es Anzeichen für körperliche (678) beziehungsweise für psychische Misshandlung (781), und 116 Mal wurde sexuelle Gewalt als Art der Kindeswohlgefährdung angegeben. Mehrfachnennungen waren möglich», teilte das Amt mit.

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