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Schulstreiks gegen Wehrpflicht geplant

Aus Protest gegen die Wehrdienst-Pläne der schwarz-roten Koalition in Berlin wollen junge Menschen an diesem Freitag nicht in die Schule gehen, sondern auf den Straßen demonstrieren. (Symbolbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa
Aus Protest gegen die Wehrdienst-Pläne der schwarz-roten Koalition in Berlin wollen junge Menschen an diesem Freitag nicht in die Schule gehen, sondern auf den Straßen demonstrieren. (Symbolbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa

Es geht um ihre Zukunft: Weil sie gegen Wehrdienstpläne sind, wollen Schüler am Freitag nicht zum Unterricht, sondern demonstrieren. Was ihnen blühen kann, wenn sie nicht zur Schule gehen.

Gegen Pläne zum Wehrdienst wollen Schülerinnen und Schüler am Freitag auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen demonstrieren. Geplant sind Aktionen etwa in Leipzig, Dresden und Chemnitz, in Magdeburg und Halle sowie in Erfurt, Gotha und Jena, wie aus einer Übersicht des der Initiative «Schulstreik gegen Wehrpflicht» hervorgeht. Der Bundestag will an dem Tag voraussichtlich über das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz entscheiden. Die schwarz-rote Koalition hatte sich auf einen zunächst freiwilligen Wehrdienst geeinigt.

«Kein Kanonenfutter» 

«Wir wollen nicht als Kanonenfutter enden», heißt es auf Instagram in einem Aufruf. «Wir schauen nicht stumm zu wie wir und unsere Freunde per Los zum Töten und Sterben gezwungen werden.» Auch Linke und BSW kritisieren die Wehrdienst-Pläne von Union und SPD und wollen die Proteste unterstützen.

Viele der Demos sind für den Vormittag geplant – dann also, wenn die Schüler in der Regel im Unterricht sitzen sollten. Die zuständigen Ministerien in Dresden, Magdeburg und Erfurt verweisen daher auf die geltende Schulpflicht. 

Sachsen-Anhalt lässt auch Eltern-Entschuldigungen nicht gelten

«Der Wunsch von Schülerinnen und Schülern nach demokratischer Meinungsäußerung zu dieser sie oft unmittelbar betreffenden Entscheidung des Bundestages ist natürlich nachvollziehbar», heißt es zwar aus dem Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt. Allerdings sollte diese Meinungsäußerung außerhalb der Unterrichtszeiten ausgeübt werden. Nehmen Schüler an den Demos teil, statt in der Schule zu sein, werde das als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Auch eine Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten, in der die Teilnahme als Grund für das Fehlen genannt wird, werde nicht anerkannt.

Sachsen: Situation als Thema für Unterricht nehmen 

Auch das sächsische Bildungsministerium pocht darauf, dass das Demonstrationsrecht außerhalb der Schulzeit wahrzunehmen sei. Schüler könnten nur in Ausnahmefällen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht zeitlich begrenzt befreit werden. Die Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit sei als unentschuldigtes Fehlen zu werten. 

Das Landesamt für Schule und Bildung regt in einem Schreiben an die Schulleiter allerdings an, die Situation als Chance zu nutzen, das Thema im Unterricht aufzugreifen, etwa in den Fächern Geschichte oder Ethik/Religion.

Thüringen: Lehrer oder Schulamt haben letztes Wort

Das Thüringer Bildungsministerium legt ebenfalls nahe, die Diskussion in den Unterricht zu holen. Und auch dort heißt es, dass die Teilnahme von Schülern während der Schulzeit an den Demos grundsätzlich als unentschuldigte Fehlzeit gewertet werde. Die Jugendlichen würden nicht von der Schulpflicht entbunden, auch wenn Eltern die Teilnahme an der Demo gestatten.

Gleichzeitig verweist das Ministerium darauf, dass Schülerinnen und Schüler in dringenden Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern beurlaubt werden können. Allerdings: Die Entscheidung über die Beurlaubung treffe letztlich die zuständigen Lehrer oder das Schulamt. Zudem weist das Ministerium in Erfurt darauf hin, dass solche Demonstrationen keine Schulveranstaltungen sind. Schüler, die daran teilnehmen, seien folglich währenddessen und auf dem Weg zu den Veranstaltungen nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

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