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«Querdenken»-Demo in Dresden bleibt verboten

Ein Landeswappen des Freistaates Sachsen hängt in einem Gerichtssaal im Oberverwaltungsgericht. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Landeswappen des Freistaates Sachsen hängt in einem Gerichtssaal im Oberverwaltungsgericht. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Die für Samstag in Dresden geplante «Querdenken»-Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen bleibt untersagt. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen per Beschluss in der Nacht zu Samstag bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte bereits am Freitag das tags zuvor von der Stadt verhängte Verbot bestätigt. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts blieb ohne Erfolg. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Dresden hatte sich bei dem Verbot auf das Infektionsschutzgesetz gestützt. Demnach können Versammlungen aus Gründen des Infektionsschutzes eingeschränkt oder untersagt werden. Zudem berief sich die Stadt auf Sachsens Versammlungsgesetz. Es besagt, dass Kundgebungen von Auflagen abhängig gemacht oder verboten werden können, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht ist dem nun gefolgt.

Medieninformation

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH