Keine Entspannung in Sicht: Sachsen stöhnt weiter unter einer wachsenden Bürokratielast. Auch beim aktuellen Jahresbericht konnte der Normenkontrollrat keine Besserung feststellen. «Schwerfälligkeit und Unbeweglichkeit des Systems» nannte Birgit Munz - Vorsitzende des Gremiums einen Grund für die Misere.
Gremien sieht erste Anzeichen eines Umsteuerns
Allerdings sieht der Normenkontrollrat im kürzlich vorgestellten Maßnahmenpaket der Regierung für Bürokratieabbau erste Ideen des eigenen Wunschzettels umgesetzt. Auch den Willen, Gesetze und Regelungen künftig vorher einem Praxistest zu unterziehen, wurde vom Normenkontrollrat positiv bewertet. Es gebe aber noch Luft nach oben.
«Gerade jetzt ist es besonders dringlich, die knappen Ressourcen effektiv einzusetzen, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von verzichtbaren Aufgaben zu entlasten, um so die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in ihren Kernbereichen dauerhaft zu sichern», erklärte Birgit Munz.
Zu viele Nachweis- und Berichtspflichten
Als geeignete Instrumente für Bürokratieabbau nannte Munz unter anderem den Verzicht auf Nachweis- und Berichtspflichten, die Absenkung von Standards, eine geringere Kontrolldichte und eine Gesetzgebung, «die den praktischen Vollzug von vornherein mitdenkt». Berichtspflichten dürften nicht als Reflex in jeder Norm verankert werden.
Munz forderte von der Politik, klare Ziele für den Bürokratieabbau zu formulieren. Auch in Sachsen müsse wie im Bund die «One in - one out»-Regel gelten. Demnach soll für jede Regelung, die Aufwand verursacht an anderer Stelle Aufwand verschwinden. Die Politik in Sachsen habe man davon noch nicht überzeugen können, hieß es.
Digitalisierung bietet das größte Potenzial zum Bürokratieabbau
Beschleunigung der Digitalisierung biete das größte Potenzial, um Bürokratie abzubauen, sagte Munz.
Im vergangenen Jahr gab der Sächsische Normenkontrollrat zu 64 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme ab. Dabei hat er insbesondere untersucht, ob der durch Neuregelungen entstandene Aufwand von den Ministerien korrekt dargestellt wurde. 42 Regelungen traten in Kraft, die nicht vom Kontrollrat bewertet wurden.
Die vom Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen bringen jährliche Belastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von 11,5 Millionen Euro mit sich. Dem standen jährliche Entlastungen in Höhe von 2,3 Mio. Euro gegenüber. Gegenüber dem Vorjahr gab es damit einen weiteren Anstieg um 9,2 Millionen Euro.
Aufwand zur Erfüllung von Rechtsnormen stieg auf 177 Millionen Euro
Der jährliche Aufwand zur Erfüllung von Gesetzesnormen wird in Sachsen seit 2016 ermittelt. Er stieg seitdem auf insgesamt 177 Millionen Euro. «Das ist natürlich eine schwere Hypothek, die deutlich macht, wie wichtig es ist, Bürokratieabbau weiterzubetreiben», sagte Munz. Es gehe auch darum, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung dauerhaft zu sichern.
Seit 2016 sind die sächsischen Ministerien verpflichtet, bei Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen den damit verbundenen Aufwand zu ermitteln. Neben dem Zeitaufwand geht es dabei auch um die Kosten, die für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung anfallen.
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