Die Freude unter den Mitarbeitern und Eltern im Kinderladen des AZ Conni in der Dresdner Neustadt ist groß. Ihre Kita bleibt geöffnet. Mit einem Urteil vom 26. Mai entschied das Verwaltungsgericht Dresden, dass die Aufhebung der Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung des Conni e. V. in Dresden durch das Landesjugendamt Sachsen rechtswidrig ist. Der Aufhebungsbescheid wurde aufgehoben. Gegen dieses Urteil ließ das Verwaltungsgericht Dresden als Rechtsmittel eine Berufung zu. Doch das Landesjugendamt winkte jetzt ab.
"Nach gründlicher Prüfung des Urteils und seiner Begründung hat das Landesjugendamt in Abstimmung mit der Obersten Landesjugendbehörde des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus entschieden, auf einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu verzichten", teilte der Leiter des Landesjugendamtes Enrico Birkner Meißen News mit. Das Landesjugendamt stehe nach wie vor zu seiner Position, dass kein Mensch wegen seiner Herkunft, Orientierung oder, wie im vorliegenden Fall, wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe diskriminiert werden dürfe, insbesondere, wenn die Diskriminierung durch einen mit öffentlichen Mitteln geförderten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen sollte.