Sachsen musste im vergangenen Jahr deutlich mehr Negativzinsen auf Guthaben bei Banken zahlen. Die Summe belaufe sich auf gut eine Million Euro, wie aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD im sächsischen Landtag hervorgeht. Entstanden seien die Zinsen bei Anlagen auf Giroguthaben sowie kurzfristigen Geldanlagen. 2015 musste der Freistaat rund 131 000 Euro Negativzinsen für Guthaben auf dem Bundesbankkonto sowie auf kurzfristige Geldanlagen zahlen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von Kreditinstituten 0,4 Prozent Strafzinsen für Geld, das bei der Notenbank geparkt wird. Die Kosten dafür geben viele Banken seit geraumer Zeit an Unternehmen, große Investoren oder Kommunen weiter.
Der Freistaat versuche, durch ein weitgehend zentrales Liquiditätsmanagement Ausgaben für Zinsen und Negativzinsen gering zu halten, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.
Laut Finanzministerium hatte der Freistaat zum 31. Dezember 2016 insgesamt 31,4 Millionen Euro als Tagesgeld angelegt. Beim Festgeld beläuft sich die Summe auf 627,6 Millionen Euro.
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