Am Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat am Mittwoch die mündliche Verhandlung zur Dresdner Bettensteuer begonnen. Dabei geht es um die im Mai 2015 vom Stadtrat beschlossene Beherbergungssteuersatzung. Ob im Laufe des Nachmittags eine Entscheidung getroffen wird, ist offen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Möglicherweise berate der Senat Donnerstag oder Freitag. Geklagt hat ein Hotelunternehmen. Seit Juli 2015 wird für Zimmer, die unter 30 Euro pro Nacht kosten, pauschal ein Euro Steuer erhoben. Der Betrag steigert sich dann in Stufen auf drei, fünf und sieben Euro für Zimmer, die bis zu 60, 90 oder 120 Euro pro Nacht kosten.
Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Bilder: dpa / Arno Burgi