Zwei Jahre nach dem rechtsextremen Überfall auf eine DGB-Maikundgebung ist das Verfahren gegen fünf junge Männer eingestellt worden. Die Angeklagten im Alter von jetzt 20 bis 22 Jahren aus Sachsen und Hessen müssen Geldauflagen in Höhe von 350 bis 650 Euro an das Kinderhospiz im thüringischen Tambach-Dietharz zahlen. Außerdem verfügte der Richter am Weimarer Amtsgericht am Dienstag die Zahlung von jeweils 100 Euro an den Nebenkläger, der bei dem Übergriff am 1. Mai 2015 durch Faustschläge verletzt worden war. Auf die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen hatten sich die Verteidiger und der Staatsanwalt in einem Rechtsgespräch mit dem Jugendrichter zuvor geeinigt.
Am 1. Mai 2015 hatten etwa 40 Rechtsextreme, überwiegend aus Sachsen und Brandenburg, die Mai-Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Weimar gestürmt und mehrere Menschen attackiert. Drei Menschen wurden dabei leicht verletzt. Die Verfahren gegen die Erwachsenen sind noch in der Schwebe.
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