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Mordprozess in Neuruppin: Mieter gesteht Tat

dpa / Bernd Settnik
dpa / Bernd Settnik

Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod einer 61-Jährigen in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) hat der Angeklagte gestanden, die Frau in blinder Wut misshandelt und getötet zu haben. «Sie wollte mich bei meiner Bewährungshelferin anschwärzen und da bin ich ausgerastet», erklärte der 40-Jährige am Mittwoch zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Neuruppin in einer Einlassung, die von seinem Anwalt verlesen wurde. «Ich fühle mich für ihren Tod verantwortlich und das tut mir sehr leid.» Die langjährige Inhaberin eines Bootsverleihs am Ruppiner See war im August 2017 von Nachbarn tot auf ihrem Grundstück gefunden worden.

Der Angeklagte stritt allerdings vehement ab, seine Vermieterin brutal vergewaltigt und dann stranguliert zu haben, wie es ihm die Staatsanwaltschaft in der Anklage vorwirft. Vielmehr habe er nach einem gemeinsamen Grillabend mit erheblichem Alkoholkonsum zunächst einvernehmlichen Sex mit der 61-Jährigen gehabt, wie bereits einige Male zuvor. Als er dann zurück zu seiner Lebensgefährtin gehen wollte, habe ihn die 61-Jährige aber davon abhalten wollen und gedroht, seiner Bewährungshelferin schlimme Dinge über ihn zu erzählen.

«Da bin ich in blinde Wut geraten und habe mit den Fäusten wahllos auf sie eingeschlagen», gestand der 40-Jährige. Als die Frau nur noch röchelte, habe er sie mit einem Gurt und einer Kette gefesselt, um Vorsprung bei der Flucht zu haben. Tags darauf wurde die Frau tot gefunden.

Der Mann floh eigener Darstellung zufolge mit dem Wagen des Opfers. Er reiste ziellos über Berlin, Hamburg, Kiel und Lübeck nach Polen. Unterwegs hob er mit den EC-Karten des Opfers und ihres Sohnes mehr als 3000 Euro ab. Nach drei Tagen auf der Flucht stellte er sich schließlich in Eberswalde (Barnim) auf einer Polizeiwache. «Ich hatte eingesehen, dass meine Flucht sinnlos war», erklärte der 40-jährige.

Für den Prozess sind weitere vier Verhandlungstage anberaumt. Der Angeklagte will sich zunächst nicht weiter zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern. Das Urteil soll am 4. Mai gesprochen werden. 

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Bernd Settnik

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