Nach einem tödlichen Angriff mit Armbrust und Messer auf eine Frau in Plauen ist die Verurteilung ihres Ehemanns wegen Mordes rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Mannes.
Das Landgericht Zwickau hatte den damals 46-Jährigen im vorigen August zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe die 37-Jährige ermordet, weil er sie nach einer Trennung nicht zurückgewinnen konnte und sie daraufhin vernichten wollte, entschied das Gericht. Der BGH bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei.