Ein 38-Jähriger, der in einer Spielothek in Zwickau eine junge Mitarbeiterin vergewaltigt hat, muss fast vier Jahre hinter Gitter. Auf Anraten seines Verteidigers nahm der Angeklagte am Mittwoch seine Berufung vor dem Landgericht Zwickau zurück. Damit hatte er ursprünglich ein milderes Urteil erreichen wollen. «Das Gericht hat jedoch erkennen lassen, dass ein geringeres Strafmaß unwahrscheinlich ist und die Strafe vielleicht sogar höher ausfallen könnte», sagte der Verteidiger nach der Verhandlung. Das Amtsgericht hatte ihn zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Mitte Januar hatte der Mann vor dem Amtsgericht gestanden, die 19-Jährige im Juli 2016 brutal misshandelt zu haben. Eine Überwachungskamera hatte die Tat gefilmt. Auch weil dieses Video im ersten Prozess nicht als Beweis eingeführt worden war, habe der Mann Berufung eingelegt, sagte der Rechtsanwalt. Die Aufnahmen, die nun am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt wurden, seien jedoch eindeutig und belegten die Tat ebenso wie die glaubwürdigen Aussagen des Opfers. Der heute 20-Jährigen blieb durch die Rücknahme der Berufung eine weitere Aussage vor Gericht erspart. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Nach Angaben des Gerichts lebt der Mann seit mehr als 20 Jahren in Deutschland und ist bereits «massiv strafrechtlich in Erscheinung getreten». Weil er zuvor bereits wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und unerlaubtem Waffenbesitz zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war, muss das Landgericht nun aus beiden Urteilen eine Gesamtstrafe bilden.
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