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Viele Erwerbslose in Sachsen bekommen kein Arbeitslosengeld

Sabine Zimmermann (Die Linke), Bundestagsabgeordnete. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Sabine Zimmermann (Die Linke), Bundestagsabgeordnete. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Knapp 8000 Erwerbslose in Sachsen haben 2019 weder Arbeitslosengeld noch Hartz IV bekommen. Exakt betraf das 4520 Männer und 3454 Frauen, teilte die Zwickauer Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (Linke) mit und bezog sich auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Damit war gut jeder Fünfte (20,5 Prozent) im Bereich der Arbeitslosenversicherung Betreute ein sogenannter Nichtleistungsempfänger. Dem standen im Jahresdurchschnitt 30 866 Leistungsempfänger gegenüber. Zimmermann - arbeitsmarktpolitische Sprecherin ihrer Partei - fragt Zahlen zum Arbeitsmarkt und zu sozialen Themen regelmäßig im Bundestag ab.

«Für viele Menschen greift der Schutz der Arbeitslosenversicherung nicht. Das muss sich ändern», sagte Zimmermann der Deutschen Presse- Agentur. Der Zugang zur Arbeitslosenversicherung müsse erleichtert und deren Schutzfunktion verbessert werden. Sie sprach sich dafür aus, die Rahmenfrist für eine Anwartschaft auf 36 Monate zu erhöhen. Derzeit muss man für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in den vergangenen 30 Monaten zwölf Monate gearbeitet haben.

Nach Zimmermanns Berechnung sollte der Anspruch innerhalb von drei Jahren schon nach vier Monaten Beitragszeit entstehen - mit einer Bezugsdauer von zwei Monaten. Für jede weitere zweimonatige Beschäftigungsdauer würde dann Anspruch auf einen zusätzlichen Monat Arbeitslosengeld folgen, bis nach zwei Jahren eine Anspruchsdauer von 12 Monaten erreicht ist. Dann käme für jedes weitere Beitragsjahr ein Monat Arbeitslosengeld mehr hinzu.

Derzeit wird diese Leistung bei Erfüllung der Voraussetzung zwölf Monate gewährt. Wenn Arbeitnehmer älter als 50 sind, gibt es 15 Monate Geld, ab 55 Jahre sind es 18 Monate und ab 58 Jahre dann 24 Monate. Die Linken sind dafür, den «Ü50»-Arbeitnehmern 18 Monate Arbeitslosengeld zu zahlen. Wer 55 Jahre ist oder eine Behinderung hat, soll es zwei Jahre lang beziehen, die über 60-Jährigen drei Jahre.

«Im Zuge der Corona-Krise dürfte die Zahl der Nichtleistungsempfänger noch einmal zugenommen haben, die weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Hartz IV haben», sagte Zimmermann. «Es darf nicht sein, dass so viele Menschen durchs Raster fallen und von der Bundesregierung im Stich gelassen werden, obwohl auch diese überwiegend Beiträge in die Arbeitslosenversicherung und Steuern zahlen.»

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Sabine Zimmermann (Die Linke), Bundestagsabgeordnete. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild