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Strafverfahren zu MZ-Pleite eingestellt: Weiter Streit

Vier Jahre nach der Pleite sind die Vorwürfe wegen Insolvenzverschleppung gegen den ehemaligen Rennfahrer und MZ-Chef Martin Wimmer endgültig vom Tisch. Wie das Landgericht Chemnitz auf Nachfrage mitteilte, hat Wimmer die Geldauflage von 4500 Euro aus dem Berufungsverfahren von Mitte Oktober 2016 fristgerecht innerhalb von drei Monaten gezahlt. Damit sei das Verfahren endgültig eingestellt, sagte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

Nach einem ersten Urteil im Dezember 2014 waren sowohl Wimmer als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Das Amtsgericht Chemnitz hatte Wimmer in erster Instanz wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt.

Derweil beschäftigt die Insolvenz der Motorenwerke Zschopau weiter die Gerichte. Wimmer macht seine ehemalige Hausbank für die Insolvenzanmeldung im September 2012 verantwortlich, war allerdings mit einer Klage auf Schadenersatz vor dem Münchner Landgericht gescheitert. Gegen die Entscheidung war er beim Oberlandesgericht (OLG) München in Berufung gegangen. Diese sei jedoch Ende November zurückgewiesen worden, sagte ein Gerichtssprecher des OLG. Dagegen habe der frühere MZ-Chef Beschwerde eingelegt. Damit landet der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH).

MZ gehörte einst zu den größten Motorradherstellern der Welt. Zu DDR-Zeiten lieferten die Motorenwerke jährlich bis zu 85 000 Maschinen in 100 Länder. Wimmer hatte 2009 übernommen, nachdem zuvor mehrere Rettungsversuche gescheitert waren.

Inzwischen kommt die MZ-Insolvenz Sachsen teuer zu stehen: Der Freistaat musste der ehemaligen Hausbank von MZ im vergangenen Jahr wegen 2011 übernommener Bürgschaften bereits 1,8 Millionen Euro überwiesen. Insgesamt hatte das Land für 2,8 Millionen Euro gebürgt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Hendrik Schmidt

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