Vier Jahre nach der Pleite sind die Vorwürfe wegen Insolvenzverschleppung gegen den ehemaligen Rennfahrer und MZ-Chef Martin Wimmer endgültig vom Tisch. Wie das Landgericht Chemnitz auf Nachfrage mitteilte, hat Wimmer die Geldauflage von 4500 Euro aus dem Berufungsverfahren von Mitte Oktober 2016 fristgerecht innerhalb von drei Monaten gezahlt. Damit sei das Verfahren endgültig eingestellt, sagte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Nach einem ersten Urteil im Dezember 2014 waren sowohl Wimmer als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Das Amtsgericht Chemnitz hatte Wimmer in erster Instanz wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt.
Derweil beschäftigt die Insolvenz der Motorenwerke Zschopau weiter die Gerichte. Wimmer macht seine ehemalige Hausbank für die Insolvenzanmeldung im September 2012 verantwortlich, war allerdings mit einer Klage auf Schadenersatz vor dem Münchner Landgericht gescheitert. Gegen die Entscheidung war er beim Oberlandesgericht (OLG) München in Berufung gegangen. Diese sei jedoch Ende November zurückgewiesen worden, sagte ein Gerichtssprecher des OLG. Dagegen habe der frühere MZ-Chef Beschwerde eingelegt. Damit landet der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH).