Beim geplanten Gesetz zum Kohleausstieg gibt es aus Sicht von Sachsens Umwelt- und Energieminister Wolfram Günther Nachholbedarf beim Thema Grund- und Oberflächenwasser. Eine ursprünglich im Entwurf zum Strukturstärkungsgesetz enthaltene Klausel für die Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wasserhaushalt sei mittlerweile weggefallen, kritisierte der Grünen-Politiker am Montag. Der Kohleausstieg habe aber «gravierende Folgen» für die Wasserversorgung und die Wasserstände im Freistaat. Laut Ministerium werden sich allein die Bergbaufolgekosten in diesem Bereich auf rund zehn Milliarden Euro belaufen - nur für Sachsen.
«Wir dürfen auf diesen Ewigkeitslasten nicht sitzen bleiben», forderte Günther. Werde das Thema jetzt im Zuge der Diskussionen zu den Gesetzen zum Kohleausstieg nicht geklärt, «dann haben wir später ein Riesenproblem, das wir nicht schultern können.» In der Verantwortung sieht Günther vor allem die Kohleunternehmen sowie für die Altlasten aus DDR-Zeiten den Bund. Günther machte aber auch deutlich, dass er die Zustimmung zu den Gesetzen zum Kohleausstieg nicht blockieren wolle.
In der Diskussion über den Kohleausstieg hatte die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch Verträge mit den Braunkohlekonzernen vorgelegt, die neben 4,35 Milliarden Euro Entschädigung auch einen Abschaltplan für die Kraftwerke enthalten. In dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat nun alle Gesetze zum Kohleausstieg beschließen.
Sachsen soll Zugriff auf eine treuhänderisch zu verwaltende Summe in Höhe von 1,75 Milliarden Euro bekommen. Zudem sollen im Zuge des Strukturstärkungsgesetzes etwa zehn Milliarden Euro nach Sachsen fließen, um die Folgen des Strukturwandels in den Braunkohlerevieren abzufedern.
Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Bilder: Wolfram Günther. Foto: Jan Woitas/zb/dpa/Archivbild