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Gutachten: Enteignung für Braunkohle verfassungskonform?

dpa / Oliver Berg
dpa / Oliver Berg

Sind Zwangsenteignungen für die Braunkohleförderung vor der neuen klimapolitischen Kulisse noch verfassungskonform? Diese Frage hat der Umweltverband BUND in einem Rechtsgutachten klären lassen. Die Ergebnisse stellt der BUND-Landesverband Nordrhein-Westfalen heute im Umsiedlungsdorf Keyenberg am rheinischen Tagebau Garzweiler vor.

Eingriffe in das Eigentumsrecht seien nur zulässig, wenn es überwiegend öffentliche Interessen dafür gebe und wenn es fürs Allgemeinwohl erforderlich sei, teilte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen mit. Nach dem Pariser Klimaabkommen und der Empfehlung der Kohlekommission zum Kohleausstieg stelle sich die Frage, ob der Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht noch zulässig sein könne. Gegen die Zerstörung der Tagebaudörfer regt sich vor allem im Rheinischen Revier Widerstand.

Bundesweit haben sich Bewohner aus 16 bedrohten Dörfern und aus Kommunen am Tagebaurand im Rheinland, aus dem Leipziger Land und der Lausitz zu der Initiative «Alle Dörfer bleiben» zusammengeschlossen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Oliver Berg

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