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Freistaat fördert Straßenbaumaßnahmen in Landesinteresse

Autos stehen am Abend im Stau an einer Baustelle. / Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Autos stehen am Abend im Stau an einer Baustelle. / Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Im kommunalen Straßenbau fördert der Freistaat künftig vor allem Maßnahmen von besonderem Landesinteresse. Im aktuellen Doppelhaushalt stehen insgesamt 66,2 Millionen Euro zur Verfügung, damit Kommunen ihre Infrastruktur in Schuss halten und die Verkehrssicherheit erhöhen können, wie Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) am Freitag in Dresden mitteilte. Über das sogenannte Kommunalbudget würden 2023 und 2024 jährlich 115 Millionen Euro den kommunalen Baulastträgern direkt zugewiesen.

Damit wird den Angaben nach die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Vor allem gefördert werden sollen Maßnahmen zugunsten des Radverkehrs, Radverkehrskonzeptionen sowie Straßeninfrastrukturprojekte mit überregionaler, über einen Landkreis hinausgehender Bedeutung. Die Höhe der Fördersätze liegt bei 50 bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Empfänger können Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse sein.

Die Neufassung der Richtlinie steht im Zusammenhang mit der erfolgten Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes - dem kommunalen Finanzausgleich. Darüber erhalten die Kommunen jährlich weitere Gelder zum Erhalt der Straßeninfrastruktur - 2023/2024 je 115 Millionen Euro für Um-, Aus- und Neubau, Instandsetzung und Erneuerung von Straßenverkehrsanlagen, 60 Millionen Euro als pauschale Zuweisung sowie weitere 116 Millionen Euro im sogenannten Straßenlastenausgleich. In den beiden vergangenen Jahren wurden nach Ministeriumsangaben insgesamt 204 kommunale Neuvorhaben mit rund 114 Millionen Euro gefördert.

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