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Dehoga prüft rechtliche Schritte

Nasses Laub bedeckt Stühle und Tische auf einem geschlossenen Freisitz. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Nasses Laub bedeckt Stühle und Tische auf einem geschlossenen Freisitz. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Sachsen will die von Bund und Ländern vereinbarten neuen Corona-Beschränkungen für die Branche nicht tatenlos hinnehmen. Bei einer Bundeskonferenz mit allen Landesverbänden werden rechtliche Schritte geprüft, sagte Sachsens Dehoga-Hauptgeschäftsführer Axel Klein am Donnerstag in Dresden. Es gehe um das wirtschaftliche Überleben der rund 9500 Betriebe im Freistaat. «Wir haben viel investiert um die Hygieneregeln einzuhalten: vorgebeugt, Kontaktnachverfolgungen geschaffen, Plätze reduziert. Jetzt fühlen wir uns als Unternehmer ausgebremst.»

Am Mittwoch hatten sich die 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung auf einen befristeten Teil-Lockdown verständigt. Der sieht unter anderem vor, dass Restaurants im November wie schon im Frühjahr nur noch Speisen außer Haus verkaufen dürfen. Hotels dürfen außerdem nur noch Geschäftsreisende beherbergen. Die Regelungen sollen am Montag in Kraft treten und zunächst bis Ende November gelten. Die betroffenen Betriebe sollen vom Bund entschädigt werden und bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 erstattet bekommen.

«Damit haben wir in den vergangenen Monaten schon schlechte Erfahrungen gemacht. Die Hilfen kamen erst spät und bedurften eines enormen bürokratischen Aufwands», erläuterte Klein. Zum Teil-Lockdown im März seien etwa 30 Prozent der Betriebe in Sachsen wirtschaftlich massiv bedroht gewesen. «Die Lage hatte sich leicht verbessert, und nun stehen wir vor der gleichen Situation wie im Frühjahr.»

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Nasses Laub bedeckt Stühle und Tische auf einem geschlossenen Freisitz. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

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