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Datenschutzbeauftragter Schurig kritisiert Bundesregierung

Sachsens Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat im Zusammenhang mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen zur Vorratsdatenspeicherung das Vorgehen des Bundes kritisiert. Bundestag und Bundesregierung hätten das Urteil das Europäischen Gerichtshofs dazu nicht ignorieren sollen, erklärte er in einer Mitteilung vom Freitag in Dresden. Das Scheitern der Pläne, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten «auf Vorrat» bei der Nutzung anfallende Daten für Zwecke der Strafverfolgung speichern müssen, sei voraussehbar gewesen. «Das Ganze wirkt wie eine ziellose «Try-and-Error-Gesetzgebung».»

Nach Ansicht der Richter verstößt die im Telekommunikationsgesetz enthaltene Regelung gegen EU-Recht. Laut Schurig darf der Gesetzgeber Vorratsdatenspeicherung nur begrenzt einführen, um schwere Straftaten besser verfolgen zu können. «Ein allgemeines «Absaugen» aller Telekommunikationsdaten ist rechtswidrig.» Die OVG-Entscheidung komme zum richtigen Zeitpunkt. «Die anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung aller Verkehrs- und Standortdaten ist ein schwerer Eingriff in die grundsätzlich frei von staatlicher Überwachung zu haltende Telekommunikation.»

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Matthias Hiekel

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