Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in 158 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen einen 38-Jährigen erhoben. Durch den mutmaßlichen Betrug mit Notdienstleistungen entstand ein Gesamtschaden von rund 150.000 Euro, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag in Dresden mitteilte. Der in Sachsen ansässige Beschuldigte soll gemeinsam mit anderen Beteiligten bundesweit für Schlüsselnotdienste, Rohrreinigungen und Schädlingsbekämpfungen ein deutlich überhöhtes Entgelt kassiert haben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Geschädigten Handwerkerleistungen vermittelt und dabei bewusst wahrheitswidrig behauptet zu haben, es würde durch unmittelbar in der Region aktive Kollegen eine transparente Kostenaufklärung vor Ausführung der Arbeiten stattfinden. Zudem soll er behauptet haben, dass es sich hierbei um seriöse Partner sowie um kompetente und ausgewählte Handwerksfirmen handelt. Eine Kostenaufklärung habe es den Geschädigten zufolge jedoch nie gegeben - weder vor Ort noch telefonisch. In der Folge soll ein deutlich überhöhtes Entgelt - teilweise das Fünffache des angemessenen Entgeltes - abgerechnet worden sein.
Den Geschädigten sei zudem fälschlicherweise gesagt worden, dass sie diese Kosten bei ihrer Versicherung oder ihrem Vermieter geltend machen können. Die Handwerker hätten zudem unnötige Leistungen erbracht und abgerechnet. Die Rechnungsbeträge sollen anschließend von den sogenannten «Obermonteuren», die im Auftrag des Beschuldigten tätig waren, unter Einbehalt eines Anteils von 35 Prozent an ein Firmen-Konto des Beschuldigten weitergeleitet worden sein. Dem Beschuldigten sowie dessen Mittätern sei bewusst gewesen, dass sie auf die überhöhten Beträge keinen Anspruch hatten.
Den Angaben zufolge ist der Beschuldigte bereits vorbestraft, befindet sich jedoch nicht in Untersuchungshaft. Der 38-Jährige bestritt die Tatvorwürfe und behauptete, dass er für die überhöhten Abrechnungen nicht verantwortlich sei. Nun soll das Landgericht Dresden über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
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