Im vergangenen Jahr sind in Sachsen 138 Tierversuchsvorhaben genehmigt worden. 30 davon durchliefen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, etwa weil ein Tierversuch für den Forschungszweck gesetzlich vorgeschrieben ist, wie die Landesdirektion Sachsen auf Anfrage mitteilte. Die Genehmigungen werden demnach in der Regel für einen Zeitraum für drei bis fünf Jahre beantragt und erteilt.
Insgesamt rund 122.000 Tiere wurden 2022 im Freistaat in Versuchen eingesetzt. Das geht aus Zahlen des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren hervor. Weitere rund 11.000 Tiere wurden demnach für wissenschaftliche Zwecke getötet, beispielsweise, um deren Organe oder Gewebe für Zellkulturen zu verwenden. Hinzu kamen rund 80.000 Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet, aber nicht für diese eingesetzt und dann getötet wurden, etwa weil sie eine gewünschte genetische Veränderung nicht besaßen. Deutschlandweit wurden 1,73 Millionen Tiere in Versuchen eingesetzt. Aktuellere Daten liegen zu den Versuchstieren nicht vor.