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Uhrenhersteller in Glashütte begrüßen besseren Markenschutz

Der Schriftzug „Chronometrie“ steht an einer Produktionsstätte der Uhrenmanufaktur Nomos. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Der Schriftzug „Chronometrie“ steht an einer Produktionsstätte der Uhrenmanufaktur Nomos. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Uhrenhersteller aus Glashütte sind erleichtert über einen besseren Markenschutz für ihre Produkte. Der Bundesrat hatte unlängst Sachsens Vorschlag über eine neue Verordnung zur Herkunftsangabe «Glashütte» zugestimmt.

Die Verordnung bedeute für die Hersteller vor Ort eine wesentlich bessere rechtliche Grundlage und besseren Schutz vor etwaigen Trittbrettfahrern, teilte das Unternehmen Nomos mit. Vor allem jedoch profitiere der Verbraucher. Er könne sich darauf verlassen, dass Uhren, auf denen «Hergestellt in Glashütte» stehe, tatsächlich in dem Traditionsort hergestellt wurden.

Nach der Verordnung dürfen nur noch die Uhren als «in Glashütte hergestellt» bezeichnet werden, deren Wertschöpfung zu 50 Prozent in der Stadt geschieht. Einige Arbeitsschritte dürfen auch in umliegenden Ortschaften und in Dresden erfolgen. Zentrale Schritte müssen aber vollständig in Glashütte vollzogen werden.

Thilo Mühle, Geschäftsführer der Firma Mühle-Glashütte, hätte sich in diesem Punkt etwas mehr Flexibilität gewünscht. In der Verordnung sei das auf Glashütte, Altenberg und einigen Unternehmen in Dresden eingegrenzt worden. «Heute ist dies sicher ausreichend. Da wir aber auch eine Verantwortung gegenüber kommenden Generationen haben und niemand weiß, wie sich die Zulieferindustrie in 10 oder 20 Jahren entwickelt, hätte dieser etwas weiter gefasst werden sollen.»

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