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Zahl der zugelassenen Waffen in Sachsen steigt

Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschuss-Pistole, einem Magazin und einer Patrone. / Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration
Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschuss-Pistole, einem Magazin und einer Patrone. / Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Pistolen, Gewehre oder Schreckschusswaffen: Die Zahl der registrierten Waffen in Sachsen steigt. Das bedeutet auch mehr Arbeit für den sächsischen Verfassungsschutz.

In Sachsen gibt es immer mehr registrierte Waffen. Ende 2021 befanden sich knapp 149.000 Waffen im Besitz der Bürger, wie aus dem Nationalen Waffenregister hervorgeht. Im Vorjahr waren es noch gut 146.500. Auch die Zahl der Waffenbesitzer stieg: Von 31.200 auf rund 31.500 im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Waffenscheine oder Schießerlaubnisse nahm ebenfalls zu. Im vergangenen Jahr gab es gut 87.000 Erlaubnisse in Sachsen, im Vorjahreszeitraum waren es noch knapp 2000 weniger. Eine Person kann mehrere Erlaubnisse besitzen.

Von großer Beliebtheit ist nach wie vor der Kleine Waffenschein, der dazu berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit zu tragen. Gut 22.300 kleine Waffenscheine gab es im vergangenen Jahr im Vergleich - zu 21.400 im Jahr 2020.

Im Februar 2020 war das Waffenrecht vom Bund neu geregelt worden. Die Behörden fragen nun routinemäßig und nicht mehr nur im konkreten Verdachtsfall beim Verfassungsschutz an, wenn sie die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern oder -nutzern prüfen.

Im Jahr 2020 gingen laut Auskunft des sächsischen Innenministeriums rund 18.400 Anfragen der Waffenbehörden beim Landesamt für Verfassungsschutz ein. Dabei gab der Verfassungsschutz 77 Hinweise, die gegen die Zuverlässigkeit eines Antragstellers sprachen. Im Vorjahr stellten die Waffenbehörden 15.200 Mal Anfragen beim Verfassungsschutz und erhielten 61 Hinweise.

Eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke) an die Landesregierung Anfang Februar hatte bereits ergeben, dass im vergangenen Jahr 118 waffenrechtliche Erlaubnisse zurückgenommen oder widerrufen wurden. Das kann nach Auskunft des Innenministeriums zum Beispiel passieren, wenn jemand eine Waffe nicht mehr benötigt, weil er den Schützenverein verlässt.

Neun Erlaubnisse wurden jedoch entzogen, weil Besitzer als Rechtsextremisten eingestuft wurden. Sogenannten «Reichsbürgern» wurden zwölf Erlaubnisse entzogen.

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