Der Wahlprüfungsausschuss des Landtages kommt heute in Dresden zur voraussichtlich letzten Beratung über Einsprüche gegen die Landtagswahl 2014 zusammen. Anschließend dürfte das Gremium den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung geben. Beobachter gehen davon aus, dass auch die letzten drei verbliebenen Einsprüche abgelehnt und damit ansonsten nötige Neuwahlen abgewendet werden. Die Einsprüche richten sich gegen die Kandidatenliste der AfD zur Landtagswahl. Der Ausschuss berät schon seit gut zwei Jahren. Insgesamt gab es 14 Einsprüche gegen die Wahl, auch die übrigen waren abgelehnt worden.
Ein Einspruch stammt vom früheren Bautzener AfD-Kreischef Arvid Immo Samtleben. Er war ursprünglich auf einen Listenplatz seiner Partei gewählt, dann aber wieder gestrichen worden. Samtleben führt das auf parteiinterne Intrigen und den Umstand zurück, dass er der AfD im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährte. Die Parteispitze macht geltend, dass Samtleben kein Engagement mehr für die Partei gezeigt habe.
Samtleben hat auch vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof eine Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt. Darin fordert er neben dem Erhalt des Mandats der an seiner Stelle in den Landtag gewählten AfD-Abgeordneten Karin Wilke auch ein Vorgehen der Leipziger Richter gegen die «Verschleppung des Wahlprüfungsverfahrens durch den Landtag». Wann das Verfassungsgericht in der Sache entscheidet, ist nach Angaben einer Sprecherin derzeit noch nicht absehbar.
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