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Twitterer reicht Klage gegen Leipziger Polizei ein

Das Logo des sozialen Mediums Twitter ist auf dem Display eines Smartphones zu sehen. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa
Das Logo des sozialen Mediums Twitter ist auf dem Display eines Smartphones zu sehen. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa

Die umstrittene Öffentlichkeitsarbeit der Leipziger Polizei zu den Silvester-Ausschreitungen im Stadtteil Connewitz hat ein juristisches Nachspiel. Ein Twitter-Nutzer, den die Polizei in einer ersten Pressemitteilung namentlich erwähnt hatte, hat Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht. (Az.: K 65/20) Darin verlangt der Mann die Feststellung, dass die Behauptung der Polizei, er habe in einem Tweet schwerste Verletzungen von Menschen gerechtfertigt, nicht den Tatsachen entspreche. Wann über den Fall verhandelt wird, stehe noch nicht fest, teilte Gerichtssprecherin Susanne Eichhorn-Gast am Mittwoch mit.

Die Polizei hatte die kritisierte Pressemitteilung unter anderem im Internet veröffentlicht, später aber verändert und den Namen des Mannes getilgt. Der Twitterer hatte sich vor Einreichung der Klage direkt an den Leipziger Polizeipräsidenten Torsten Schultze gewandt und eine Richtigstellung verlangt. Die Polizei hat dies abgelehnt, wie Sprecher Andreas Loepki mitteilte. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden.

In der Silvesternacht war nach Mitternacht die Lage am Connewitzer Kreuz eskaliert. Ein Polizist wurde durch Tritte schwer am Ohr verletzt und musste tagelang im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei hatte in der Pressemitteilung auch erklärt, dass der 38-Jährige notoperiert werden musste, diese Darstellung aber später ebenfalls korrigiert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Das Logo des sozialen Mediums Twitter ist auf dem Display eines Smartphones zu sehen. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa