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Neues Krankenhausgesetz beschlossen: Gesundheitszentren

Petra Köpping (SPD), Gesundheitsministerin von Sachsen, spricht im Landtag. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild
Petra Köpping (SPD), Gesundheitsministerin von Sachsen, spricht im Landtag. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild

Die medizinische Versorgung in der Provinz ist eines der großen Themen, vor denen auch ein Land wie Sachsen steht. Ein neues Gesetz soll nun dabei helfen, die Versorgung zu sichern.

Sachsen will mit einem neuen Krankenhausgesetz auf die Demografie reagieren und die medizinische Versorgung flächendeckend gewährleisten. Am Donnerstag beschloss der Landtag mit den Stimmen der Koalition das entsprechende Gesetz. Das bisherige wurde damit erstmals seit fast 30 Jahren umfassend novelliert. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte schon im Vorfeld von einem der wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode gesprochen. Vor allem die demografische Entwicklung sei für die Versorgung in den kommenden Jahren herausfordernd. Bereits heute sei es teilweise schwierig, noch ausreichend Personal zu finden, stellte sie klar.

«Unser Ziel für Sachsen ist es, auch im Jahr 2030 die Menschen mit hoher Qualität im Krankenhausbereich zu versorgen. Dafür braucht es eine effiziente, leistungsfähige, attraktive und auch mit anderen Leistungserbringern gut vernetzte Krankenhauslandschaft», sagte Köpping im Landtag. Ziel bleibe, dass jeder Patient in jeder Region gut versorgt werde.

Das Gesetz enthält vor allem Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung und ermöglicht die Errichtung sogenannter Gesundheitszentren. Dort sollen unter einem Dach unterschiedliche Haus- und Fachärzte, Kurzzeitpflege sowie Physio-, Ergo- oder Logopädie und Apotheken die wohnortnahe Versorgung ermöglichen. Unter diesen Begriff sollen auch kleine Krankenhäuser der Regelversorgung fallen, die entweder nur noch die Fachrichtungen Chirurgie oder Inneres oder beides in eingeschränktem Umfang anbieten. Im Kern geht es darum, ambulante und stationäre Versorgung besser zu verzahnen.

«Menschen brauchen neben der Absicherung komplexer Eingriffe auch vor Ort Ansprechpersonen, verlässliche Angebote und kurze Wege, wenn es um Notfälle, Kinder oder Angebote der Geriatrie geht. Die Mischung aus hochwertiger Versorgung in klassischen Krankenhäusern und wohnortnahen Gesundheitszentren kann genau das gewährleisten», sagte Grünen-Politikerin Kathleen Kuhfuß.

Die Linken begrüßten zwar die «längst überfällige Novellierung» des Gesetzes, diagnostizierten aber «gravierende Mängel». Parteichefin Susanne Schaper - von Beruf Krankenschwester - forderte eine gesetzlich verankerte Investitionsquote in Höhe von acht Prozent der Umsatzerlöse der Krankenhäuser. «Sehr kritisch sehen wir, dass der Bereich der Psychiatrie nicht zur Notfallversorgung gezählt wird. Psychiatrische Diagnosen sind jetzt schon die zweit- bis vierthäufigste Notfallgruppe.»

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