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Landtag beschließt Schulgesetz-Novelle: Thema Inklusion

Christian Piwarz, Kultusminister von Sachsen. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Christian Piwarz, Kultusminister von Sachsen. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Inklusion ist ein Dauerthema in der Bildungspolitik. Was ist am besten für Mädchen und Jungen, denen das Lernen aufgrund einer Beeinträchtigung besonders schwer fällt?

Sachsens Landtag hat das Schulgesetz novelliert und will damit die Inklusion stärken. Mit der am Donnerstag beschlossenen Gesetzesnovelle endet ein auf fünf Jahre angelegtes Modellprojekt an 20 Schulen. An diesen Einrichtungen wurde erst in der Klassenstufe 2 entschieden, ob bestimmte Kinder eine besondere Förderung in puncto Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung benötigen. «Der ursprüngliche Gedanke, Kinder nicht frühzeitig zu etikettieren, war gut gemeint, hatte aber einen entscheidenden Nachteil», sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Denn sonderpädagogische Diagnostik habe primär den Sinn, möglichst rasch eine gezielte Förderung zu ermöglichen.

«Eine frühzeitige Diagnostik ist zentral, um sonderpädagogische Unterstützung für die Kinder anbieten zu können, die darauf angewiesen sind», erklärte auch Grünen-Bildungsexpertin Christin Melcher. Die Koalition habe im kommenden Doppelhaushalt finanzielle Vorsorge getroffen, um die ehemaligen Pilotschulen auch nach dem 31. Juli 2023 weiterhin angemessen zu unterstützen - etwa durch zusätzliche Assistenzkräfte oder zweckgebundene Zuweisungen.

«Das Schulgesetz sieht künftig vor, dass die Schulaufsicht in Abstimmung mit Schulleitung und Schulträger den Ort der inklusiven Beschulung festlegen kann, wenn es innerhalb eines Kooperationsverbunds keine Einigung gibt. So soll verhindert werden, dass ein Kind von einer Schule an die andere verwiesen und letztlich nicht beschult wird», erklärte Melcher. Solle Fälle seien aus Dresden und dem Erzgebirge gemeldet worden. Mit der Gesetzesnovelle würden weitere Schularten für den «lernzieldifferenten Unterricht» geöffnet, konkret die Berufs- und die Berufsfachschulen.

Die Linken sahen dennoch eine weitere Chance zur umfassenden Verbesserung der schulischen Bildung für Kinder mit Behinderungen verpasst. Seit 2009 gilt mit der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf inklusive schulische Bildung für alle Kinder, betonte die Abgeordnete Luise Neuhaus-Wartenberg. Doch Sachsen halte weiterhin am Förderschulwesen fest. «Viel zu oft wird Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen der Besuch einer allgemeinbildenden Schule verwehrt, weil sie dort immer noch nicht ausreichend gefördert werden können. Dies stellt die Weichen für ihr gesamtes Berufsleben, denn auch auf dem Arbeitsmarkt gibt es Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen.»

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