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Linke wollen Regeln für Härtefallkommission verändern

Geflüchtete sitzen in der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf in einem Warteraum. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Geflüchtete sitzen in der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf in einem Warteraum. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Die Linken im sächsischen Landtag wollen eine verbindliche Regelung für die Härtefallkommission für Asylsuchende einführen, um das Innenministerium einzuschränken.

Die Linken im sächsischen Landtag wollen die Arbeit der Härtefallkommission für Asylsuchende reformieren. «Es muss eine verbindliche Regelung her, die das Innenministerium in die Schranken weist», erklärte die Abgeordnete Juliane Nagel am Montag in Dresden. Das Mindeste wären ein Anhörungsrecht der Kommission und eine Verpflichtung, wonach das Innenministerium eine abweichende Entscheidung zu begründen hat. Ablehnungsgründe, welche die Härtefallkommission schon geprüft hat, dürften in der finalen Entscheidung des Innenministers keine Rolle mehr spielen. Die Kommission kümmert sich um Fälle abgelehnter Asylanträge.

Nagel hatte im Parlament eine Kleine Anfrage zur Arbeit der Härtefallkommission eingereicht. Dem Innenministerium zufolge war die Kommission im vergangenen Jahr mit 47 Fällen befasst (2022: 30 Fälle). 27 Ersuchen wurden von der Kommission befürwortet, 7 abgelehnt und 13 von den Antragstellern zurückgenommen. Innenminister Armin Schuster (CDU) befürwortete 21 der 27 unterstützten Ersuchen um eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Quote kritisierten die Linken. «Jeder Fall, in dem sich der Innenminister über ihr Votum hinwegsetzt, ist ein Affront», betonte Nagel. In der Kommission würden Sachverständige intensiv prüfen und beraten, bevor sie mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden.

Das Innenministerium legte am Montag aktuellere Zahlen vor, die zum Zeitpunkt der Beantwortung von Nagels Anfrage noch nicht vorgelegen hätten. Demnach wurden von den 27 Fällen insgesamt 24 stattgegeben. Jeweils ein Fall sei abgelehnt, ausgesetzt und bisher nicht entschieden, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Bei jedem von der Kommission vorgeschlagene Einzelfall werde vom Innenminister geprüft, ob die Voraussetzungen eines Härtefalles erfüllt sind. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Anwesenheit im Bundesgebiet durch dringende humanitäre oder persönliche Gründe gerechtfertigt ist.

«Ziel dieser Regelung ist es, einen Einzelfall humanitär zu lösen, der bei Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht sachgerecht gelöst werden konnte. Er ist aber nicht als Ersatz für eine Bleiberechtsregelung gedacht», stellte das Ministerium klar. Auch diene die Regelung nicht der Zuwanderung von Fachkräften. Entscheidend seien der humanitäre beziehungsweise persönliche Aspekt.

Die sächsische Härtefallkommission besteht aus neun Mitgliedern, die von den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Stellen entsandt werden. Den Vorsitz führt der Sächsische Ausländerbeauftragte. Nach spätestens drei Monaten berät die Kommission und entscheidet. Bei einem positiven Votum wird der Innenminister ersucht, ein Bleiberecht zu gewähren. Das kann er allerdings ablehnen.

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