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Prag verschärft die Parkregeln: Hybridfahrzeuge erhalten keinen Rabatt mehr

Prag verschärft die Parkregeln: Hybridfahrzeuge erhalten keinen Rabatt mehr
Kurzzeitparken in Prag für E-Fahrzeuge, auch aus Deutschland, ist nicht mehr kostenlos, aber mit Rabatt möglich. Bei vorheriger Anmeldung. Fotos: Ulf Mallek
Von: News aus Tschechien
Ab 2026 gelten in Prag neue Regeln für das Parken. Elektromobile bezahlen nur die Hälfte, Hybride jedoch den vollen Preis.

Mit Jahresbeginn 2026 gelten in Prag neue Parkregeln: das Gratisparken für EL-Kennzeichen endet, Vergünstigungen bleiben nur für rein elektrische und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge bestehen. Das teilte die Plattform Tschechien-News mit. Die Änderungen betreffen vor allem Halter von Hybridfahrzeugen, deren Vergünstigungen vollständig entfallen. Künftig muss für alle Fahrzeuge in den gebührenpflichtigen Zonen (ZPS) gezahlt werden, unabhängig vom Antrieb. Ein 50-Prozent-Rabatt auf Parkgebühren gilt ausschließlich für rein elektrische oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge. Zudem ist der Geltungsbereich der Rabatte auf den Bezirk beschränkt, in dem die Parkgenehmigung ausgestellt wurde.

Die Stadt Prag startet im Dezember eine Informationskampagne, um alle Betroffenen rechtzeitig über die neuen Regeln zu informieren. Die Stadt verweist auf die Webseite www.parking.praha.eu, auf der alle Details zu den neuen Parktarifen und Rabattbedingungen zu finden sind.

Damit der Rabatt auch beim kurzfristigen Parken angewendet werden kann, müssen Fahrzeuge im neuen System registriert sein. Eine Ausnahme gilt für alle in Tschechien zugelassenen Fahrzeuge, die vor dem 19. November 2025 registriert wurden – sie sind bereits automatisch erfasst. Ob ein Fahrzeug im System gespeichert ist, lässt sich über den Dienst „Registrierung prüfen“ herausfinden. Beim Kurzzeitparken genügt die einfache Registrierung des Fahrzeugs. Bei Online-Zahlung – etwa über digitale Parkautomaten – wird der 50-Prozent-Rabatt automatisch abgezogen. Wichtig: Die klassischen Parkautomaten auf der Straße unterstützen die Vergünstigung nicht; eine Ermäßigung ist ausschließlich bei Online-Zahlung möglich.

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