Am 1. Oktober startet mit der Frage »Zufrieden? www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de« eine länderübergreifende Online-Befragung zur Zufriedenheit der Bürger sowie der Angehörigen der steuerberatenden Berufe mit ihrem Finanzamt. An der Befragung nehmen alle Bundesländer – mit Ausnahme von Hessen – teil. Das teilte das Landesamt für Steuern und Finanzen am Mittwoch mit. Auch die Bewohner des Landkreises Meißen sind aufgerufen, teilzunehmen.
Der Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen Karl Köll begrüßt die Befragung: »Die sächsische Steuerverwaltung mit den 24 Finanzämtern versteht sich auch als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Steuern. Es ist für mich deshalb wichtig, bei den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder nachzufragen, wie zufrieden sie mit den Leistungen ihres Finanzamtes sind. Ebenso wichtig ist mir die Meinung der Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Nur wenn wir wissen, wo wir stehen, können wir unseren Service stetig verbessern.«
Über einen Zeitraum von 12 Monaten haben alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Angehörigen der steuerberatenden Berufe die Möglichkeit, ihrem Finanzamt ihre Meinung zu folgenden Themen im Zusammenhang mit der Erstellung der Einkommensteuerbescheide mitzuteilen:
- Abgabe der Einkommensteuererklärung,
- Bearbeitung der Einkommensteuererklärung,
- Bearbeitung von Einsprüchen,
- Erreichbarkeit der Ansprechpersonen im Finanzamt,
- Verhalten und Kompetenz des Personals im Finanzamt,
- generelle Zufriedenheit.
Bei der Online-Befragung können die Bürgerinnen und Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe neben der Zufriedenheit auch einen Verbesserungsbedarf mitteilen. Außerdem kann angegeben werden, wie wichtig die einzelnen Themen im Hinblick auf die Zufriedenheit mit den Finanzämtern sind.
Die Ergebnisse der anonymen Befragung sollen der weiteren Optimierung des Besteuerungsverfahrens dienen. Über die Internetadresse »www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de« kann die Befragung ab 1. Oktober 2025 erreicht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, direkt vor Ort in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter an der Befragung teilzunehmen.